Mediation Aktuell
Möglichkeiten der Konfliktlösung bei innerbetrieblichen Auseinandersetzungen Publiziert von Dietmar Geiler
Bei Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern, Teams oder Mitarbeitern und Vorgesetzten sind in der Regel zunächst die unmittelbaren Vorgesetzten oder die nächsthöhere Hierarchieebene gefordert. Auf diesem Wege kann der Konflikt bereits häufig gelöst werden. Schwierig wird es jedoch, wenn die angesprochenen Personen selbst Beteiligte des Konfliktgeschehens sind und ihnen deswegen die notwendige Neutralität fehlt.
Beschwerde als formelles Verfahren
Fühlt sich ein Mitarbeiter vom Arbeitgeber oder von anderen Arbeitnehmern im Betrieb benachteiligt, ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt, kann er das Beschwerdeverfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz wählen. Die Konfliktlösung wird in diesem Fall an die Einigungsstelle oder eine betriebliche Beschwerdestelle delegiert.
Prozess vor Arbeitsgerichten
Insbesondere bei Kündigungen wählen die Betroffenen häufig den Weg zum Arbeitsgericht. Auch wenn dabei vordergründig Sachkonflikte ausgetragen werden, interessiert die Parteien meistens nur noch die Höhe der Abfindung. Bei Streitigkeiten zwischen den Betriebspartnern ist die außergerichtliche Beilegung von Meinungsverschiedenheiten kraft Gesetzes ausdrücklich vorgegeben.
Schlichtung
Die Schlichtung zielt darauf ab, durch einen Kompromissvorschlag des Schlichters eine sachgerechte Einigung zwischen den Streitparteien herbeizuführen. Zum Beispiel, wenn Tarifpartner zur Beilegung von Arbeitskämpfen einen Schlichter anrufen. In der Regel verfügt der Schlichter über keine Entscheidungsgewalt. In den Schlichtungsordnungen vieler berufsständischer Kammern und Innungen ist jedoch die Verbindlichkeit der Entscheidung für die Mitglieder festgelegt.
Mediation
Alle vorgenannten Verfahren zeichnen sich dadurch aus, dass die Verantwortung für die Konfliktbeilegung an einen Dritten delegiert wird. Anders und häufig mit einem größeren Nutzen für alle Konfliktparteien geschieht die Konfliktlösung auf dem Wege der Mediation. Die Mediation ermöglicht es den Parteien, mit Unterstützung durch einen Dritten zu einer selbstbestimmten Einigung zu kommen. Dieser Dritte, der Mediator, gibt keine Lösungen vor und hat kein Entscheidungsrecht. Die Lösung wird von den beteiligten Konfliktparteien einvernehmlich selbst erarbeitet.